Umweltbeauftragter

Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen sind verpflichtet, qualifizierte Umweltbeauftragte für Bereiche wie Gewässerschutz, Abfallentsorgung, Immissionsschutz und Störfallvermeidung zu stellen. Diese Aufgaben können intern wahrgenommen oder an externe Dienstleister vergeben werden. Wir bieten Ihnen die notwendige Fachkompetenz in allen gesetzlich geregelten Bereichen. Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des zentralen Umweltkoordinators in Ihrem Betrieb – damit Sie sich auf Ihre eigenen Kernkompetenzen konzentrieren können.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit durch externe Beauftragung
Professionelle, effiziente Ausführung aller erforderlichen Aufgaben
Keine internen Personal-, Verwaltungs- und Qualifizierungskosten
Kein Informationsverlust durch Fluktuation
Anregungen für Verbesserungen durch den geschulten Blick von außen
Maßgeschneidertes Leistungsangebot nach Ihren individuellen Bedürfnissen

Unsere Leistungen

Zu den vielfältigen Aufgaben der beauftragten Personen gehört es, die Einhaltung der Rechtsvorschriften im jeweiligen Schutzbereich zu überwachen, die Betriebsangehörigen über den Ist-Zustand, die ergriffenen Maßnahmen und die dahinter stehenden Vorschriften aufzuklären sowie aktiv auf umweltfreundliche und sichere Verfahren hinzuwirken.
Welche Anlagen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte benötigen, ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Für Abfallbeauftragte ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) maßgeblich, für Gewässerschutzbeauftragte das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Überdies können die zuständigen Genehmigungsbehörden nach eigenem Ermessen die Stellung von Umweltbeauftragten anordnen.

Besteht die Möglichkeit, den externen Umweltbeauftragten vorab kennen zu lernen?

Selbstverständlich! Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen führen wir eine Betriebsbegehung durch. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unser erster Besuch ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung als externer Umweltbeauftragten.

Herr Niclas Lahmer ist von Anfang an praxisnah, unkompliziert und dauerhaft für Sie da. Mit Blick auf Ihre Ziele kann Herr Lahmer als Umweltbeauftragter koordinierende Aufgaben auch über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus, z. B. als:

  • Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und 5. BImSchV
  • Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG und 5. BImSchV
  • Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG und AbfBeauftrV
  • Gewässerschutzbeauftragter nach §§ 64, 65 WHG
  • Gefahrgutbeauftragter nach GbV

übernehmen. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Herausforderungen.

 

kachel umweltbeauftragter

Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen

ISO 14001 und EMAS

Erstgespräch und Begehung Ihres Unternehmens. Dieses kann vorab unverbindlich vereinbart werden.

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