Abfallbeauftragter

Sie sind ein Unternehmen, das nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) einen Abfallbeauftragten benötigt? Wir unterstützen Sie als externe Abfallbeauftragte z.B. bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, sowie bei der Erstellung des Jahresberichtes.

Warum einen externen Abfallbeauftragten bestellen?

Ein externer Abfallbeauftragter spart Zeit, Kosten und ermöglicht es Ihnen, von Projektbeginn an Erfolge zu erzielen. Durch die Kompetenz eines externen Abfallbeauftragter ersparen Sie sich die Ausbildung interner Mitarbeiter oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Ein externer Abfallbeauftragter bietet Ihnen Professionalität, Fachwissen und Kompetenz – auch bei kleinem Budget. Weiterhin kann ein externer Abfallbeauftragter zusätzlich zum bereits bestellten Abfallbeauftragten Fachwissen und Know-How mit in die Unternehmung bringen.

Welche Aufgaben kann ein externer Abfallbeauftragter für uns übernehmen?

Wir beraten die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung bedeutsam sind. Außerdem übernehmen wir die Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Prozesse im Hinblick auf das Thema Abfall und Kreislaufwirtschaft. Dabei überwachen wir die Wege der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung. Hierbei achten wir darauf, dass Sie die für Abfälle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen einhalten. Zu unseren Aufgaben gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und Kreislaufwirtschaftgesetzt (KrWG) gehören:

  • Stoffstromanalysen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Unterstützung bei der Einstufung des Abfalls (AVV-Nummern)
  • Unterstützung bei der Auswahl der Entsorgungsfachbetriebe
  • Entwicklung von Konzepten zum Abfallmanagement
  • Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
  • Kontrolle der Entsorgungsfachbetriebe
  • die Erstellung des Jahresberichts

Besteht die Möglichkeit, den externen Abfallbeauftragten vorab kennen zu lernen?

Selbstverständlich! Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen führen wir eine Betriebsbegehung durch. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unser erster Besuch ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung als externer Abfallbeauftragten.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Herausforderungen.

kachel abfallbeauftragter

Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung bedeutsam sind

§60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit §9 Abs.2 AbfBeauftrV

Erstgespräch und Begehung Ihres Unternehmens. Dieses kann vorab unverbindlich vereinbart werden.

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