Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
In Anlehnung an §3 Abs.2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung dauert die Fortbildung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) mindestens 4 Unterrichtseinheiten.
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit – Entwicklung und Auswirkungen
- Sicherheitsprogramme und ihre Überwachung
- Kontrollverfahren und Sicherheitsausrüstung
- Soziale Kompetenz