Gefahrgutbeauftragter

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann auch extern erfolgen.

Warum einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Zeit, Kosten und ermöglicht es Ihnen, von Projektbeginn an Erfolge zu erzielen. Durch die Kompetenz eines externen Gefahrgutbeauftragten ersparen Sie sich die Schulung interner Mitarbeiter oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Ein externer Gefahrgutbeauftragter bietet Ihnen Professionalität, Fachwissen und Kompetenz – auch bei kleinem Budget.

Für welche Verkehrsträger muss ich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Wir empfehlen die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger, die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie können aber auch alle relevanten Verkehrsträger (Straße, Schiene, See und Binnenschiff) unter einem externen Gefahrgutbeauftragten zusammenfassen. Herr Niclas Lahmer ist fach- und sachkundig und verfügt über die Befähigung als externer Gefahrgutbeauftragter für diese Verkehrsträger und kann auch in Ihrem Unternehmen tätig werden.

Besteht die Möglichkeit, den externen Gefahrgutbeauftragten vorab kennen zu lernen?

Selbstverständlich. Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen besichtigen wir Ihren Betrieb. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unsere Erstbegehung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer gerichtsfesten Gefahrgutorganisation, damit Sie alle Ihre Gefahrgüter rechtssicher und bußgeldfrei versenden können. Dazu gehört auch

  • der Aufbau Ihrer Gefahrgutlogistik
  • Klassifizierung und Identifizierung Ihrer Gefahrgüter
  • Prüfung von Lithiumbatterien nach UN Handbuch Kapitel 38.3 Teil III
  • Plausibilitätsprüfung
  • Aufbau der Verpackungslogistik
  • Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Herausforderungen.

kachel gefahrgutbeauftragter
Unternehmen, die mit gefährlichen Güter umgehen und Funktionen gemäß GGVSEB übernehmen.

Gefahrgutbeauftragtenverordnung und GGVSEB, sowie einschlägiges nationales Recht

Erstgespräch und Begehung Ihres Unternehmens. Dieses kann vorab unverbindlich vereinbart werden.

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