Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, die ständige Konformität Ihrer Sicherheitsdatenblätter zu gewährleisten. Änderungen in der Gesetzgebung, der Einstufung von Inhaltsstoffen oder überarbeitete Rezepturen können eine Änderung des Sicherheitsdatenblattes erforderlich machen.

Warum müssen wir eigene Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Alle Personen, die mit den betreffenden Stoffen umgehen, müssen sich jederzeit auf die Angaben im Sicherheitsdatenblatt verlassen können. Im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls sind sie besonders wichtig, um das Leben und die Gesundheit der betroffenen Personen und die Umwelt zu schützen. Leider haben Untersuchungen gezeigt, dass viele Sicherheitsdatenblätter falsch, fehlerhaft oder unvollständig sind. Was viele nicht wissen: Auch wenn die Datenblätter vom Lieferanten stammen, ist der Absender für den Inhalt verantwortlich. Haften Sie nicht für die Fehler anderer.

In welchen Sprachen können SDB und MSDS erstellt werden?

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden über Änderungen der Sicherheitsdatenblätter der letzten 12 Monate zu informieren. Bei Exportprodukten (EU) müssen die Sicherheitsdatenblätter auch in der Sprache des Exportlandes vorliegen und verfügbar sein. Dies erfordert nicht nur fachgerechte Übersetzungen, sondern auch die Berücksichtigung abweichender nationaler Vorschriften und Grenzwerte der Exportländer. Auf Wunsch erstellen wir Ihre Sicherheitsdatenblätter in allen Sprachen.

Sind die Sicherheitsdatenblätter immer auf dem neuesten Stand?

Wir erstellen alle Sicherheitsdatenblätter für Ihr Unternehmen mit Ihrem Logo und Ihrer Marke. Nach der Erstellung einer ersten Version überprüfen und pflegen wir Ihre Sicherheitsdatenblätter kontinuierlich. Neue Versionen stellen wir Ihnen bereits 72 Stunden nach Veröffentlichung neuer Rechtsvorschriften zur Verfügung.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Herausforderungen.

kachel sicherheitsdatenblätter

Unternehmen, die mit gefährlichen Güter umgehen und Funktionen gemäß GGVSEB übernehmen.

Anwendbare REACH Verordnungen

Erstgespräch und Begehung Ihres Unternehmens. Dieses kann vorab unverbindlich vereinbart werden.

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