Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen
Der Umfang und Inhalt für die Fortbildung wurde gemäß den nationalen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und der Luftsicherheits-Schulungsverordnung mit mindestens 7 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt.
Schulungsinhalte
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung
- Kenntnis der Aufsichtsaufgaben
- Kenntnis der internen Qualitätskontrolle
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen
- Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer
- Kenntnisse in Technik der Konfliktbewältigung
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren