Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen

Der Umfang und Inhalt für die Fortbildung wurde gemäß den nationalen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und der Luftsicherheits-Schulungsverordnung mit mindestens 7 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt.

Schulungsinhalte

  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung
  • Kenntnis der Aufsichtsaufgaben
  • Kenntnis der internen Qualitätskontrolle
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer
  • Kenntnisse in Technik der Konfliktbewältigung
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
kachel fortbildung aufsichtspersonal
Aufsichtspersonal für die Luftsicherheit
min. 7 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten pro Jahr. Diese Fortbildung muss jährlich wiederholt werden.
Die Teilnahmevoraussetzungen werden noch bekannt gegeben.
Gültiger Personalausweis zur Identifikation und Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG. Diese Schulung muss nach 5 Jahren wiederholt werden.

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Schulung gemäß Ziffer 11.2.4 DVO (EU) 2015/1998 (#21)
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