Wir beraten Sie beim Versand mit gefährlichen Gütern auf allen Verkehrsträgern

Um die Sicherheit für Menschen und Umwelt zu gewährleisten, darf Gefahrgut nur unter bestimmten Auflagen auf der Straße, den Schienen, zu Wasser oder im Luftverkehr transportiert werden. Auch für die Lagerung von Waren, Produktionsmitteln oder Gütern, die unter die Kategorie der Gefahrgutklassen fallen, gibt es besondere Vorschriften.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer gerichtsfesten Gefahrgutorganisation, so dass Sie alle Ihre gefährlichen Güter rechtsicher und ohne Bußgelder versenden. Dazu gehört auch:

  • Der Aufbau Ihrer Gefahrgutlogistik
  • Die Klassifizierung und Identifizierung Ihrer gefährlichen Güter
  • Prüfung von Lithium Batterien gemäß UN Handbuch Kapitel 38.3
  • Plausibilitätsprüfung
  • Aufbau Ihrer Verpackungslogistik
  • Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
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Sie wollen Mitglied der sicheren Lieferkette als bekannter Versender oder RegB werden?

Das Thema Luftsicherheit ist wichtiger denn je. Neben betriebsbedingten Gefahren und Risiken steht die Luftsicherheit aufgrund von Terrorismus und aktuellen Thematiken weltweit im öffentlichen Interesse der Menschen. Umfassende Maßnahmen zum Schutz des Luftverkehrs haben daher höchste Priorität.

Wir unterstützen Sie von der Antragstellung, über die Erstellung Ihres Luftsicherheitsprogramms, bis zur Etablierung Ihres Unternehmens als Teil der sicheren Lieferkette. Auch nachdem Sie erfolgreich Teil der sicheren Lieferkette geworden sind, beraten wir Sie gerne weiterhin bei allen Anforderungen hinsichtlich den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Luftsicherheit.

Wir erstellen Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB, MSDS)

Als Unternehmen sind Sie in der Pflicht eine permanente Konformität Ihrer Sicherheitsdatenblätter zu gewährleisten. Änderungen in der Gesetzgebung, der Einstufung von Inhaltsstoffen oder überarbeitete Rezepturen, können eine Änderung des Sicherheitsdatenblatts erforderlich machen. Unternehmen sind verpflichtet Ihre Kunden der letzten 12 Monaten über Änderungen im Sicherheitsdatenblatt in Kenntnis zu setzen. Bei Exportprodukten (EU) müssen die Sicherheitsdatenblätter auch in der Sprache des Exportlandes vorhanden sein und vorliegen. Hierzu sind nicht nur fachgerechte Übersetzungen nötig, es sind auch abweichende, nationale Vorschriften und Grenzwerte der Exportländer zu berücksichtigen.

Auf die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen sich alle, die Umgang mit den entsprechenden Stoffen haben, jederzeit verlassen können. Bei Unfällen/Vorfällen sind diese von besonderer Bedeutung, wenn es darum geht das Leben und die Gesundheit der Beteiligten Personen und die Umwelt zu schützen. Leider haben Untersuchungen gezeigt, dass viele Sicherheitsdatenblätter falsch, fehler- oder mangelhaft sind. Was viele nicht wissen: Obwohl die Datenblätter vom Lieferanten kommen, haftet der Versender für seine Inhalte. Haften Sie nicht für die Fehler anderer. Wir erstellen alle Sicherheitsdatenblätter für Ihr Unternehmen mit Ihrem Logo und Ihrer Marke.

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Gefahrstoffrecht

Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen, sie nutzen, lagern, transportieren oder damit handeln, müssen hinsichtlich des Arbeitsschutzgesetztes sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz viele Aspekte berücksichtigen. Zudem obliegen gemäß der Gefahrstoffverordnung die Aufgaben zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen speziellen fachkundigen Personen. Die Vorschriften zu Tätigkeiten rund um Gefahrstoffe sind zwingend einzuhalten und mit einer Gefahrstoffschulung zu erarbeiten. Wir unterweisen Ihre Personale im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Unsere Unterweisungen sind als Inhouse Schulung oder Online verfügbar.